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Sondermietverwaltung

Nach Erwerb einer Eigentumswohnung ist man Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums stellt die Eigentümergemeinschaft einen WEG-Verwalter. Für die  Verwaltung des Sondereigentums, sprich Vermietung und Mieterbetreuung, Schriftverkehr, Mängelbeseitigung im Sonder- / Teileigentum usw. bleibt jedoch Sache des Eigentümers.

Wir sorgen für Entlastung und übernehmen gerne für den einzelnen Eigentümer die Sondermietverwaltung.

  • jährliche Erstellung der Betriebskostenabrechnung
  • Wohnungsab- und übernahmen
  • regelmäßige Überprüfung der Miete sowie Nebenkostenvorauszahlungen
  • Maßnahmenergreifung bei Zahlungsrückständen
  • Neuvermietung
  • Mieterhöhungen im rechtlichen Rahmen
  • zuverlässige Beseitigung von Mängeln

 

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