Nach Erwerb einer Eigentumswohnung ist man Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums stellt die Eigentümergemeinschaft einen WEG-Verwalter. Für die Verwaltung des Sondereigentums, sprich Vermietung und Mieterbetreuung, Schriftverkehr, Mängelbeseitigung im Sonder- / Teileigentum usw. bleibt jedoch Sache des Eigentümers.
Wir sorgen für Entlastung und übernehmen gerne für den einzelnen Eigentümer die Sondermietverwaltung.