Zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums wird durch die Eigentümergemeinschaft ein Verwalter gewählt. Dessen Aufgabe ist es, die Gelder der Gemeinschaft treuhändisch zu verwalten und das Objekt gemäß dem WEG zu betreuen.
Die Nebenkosten werden von uns durch aktive Überprüfung so gering wie möglich gehalten!
Nach Erwerb einer Eigentumswohnung ist man Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums stellt die Eigentümergemeinschaft einen WEG-Verwalter. Für die Verwaltung des Sondereigentums, sprich Vermietung und Mieterbetreuung, Schriftverkehr, Mängelbeseitigung im Sonder- / Teileigentum usw. bleibt jedoch Sache des Eigentümers.
Wir sorgen für Entlastung und übernehmen gerne für den einzelnen Eigentümer die Sondermietverwaltung.